KI-Kennzeichnungspflicht im EU-Raum

Warum keine Mensch-Kennzeichnungspflicht?

Die Europäische Union macht Ernst: Mit der letzten Phase des EU AI Act-Rollouts gelten seit August strenge Transparenzregeln für KI-Output. Wer KI-generierte Texte, Bilder, Audio- oder Videodateien veröffentlicht, muss diese Inhalte ab jetzt deklarieren. Aber Moment mal: Wir sind doch in der Schweiz. Inwieweit betrifft das hier ansässige Marken?

Das ist simpel. Sobald Schweizer Unternehmen international werben und dadurch Kund:innen, Partner oder Nutzende im EU-Raum ansprechen oder digitale Inhalte dorthin ausstrahlen, greifen die europäischen Kennzeichnungspflichten. Ein zweiter Grund, der auch innerhalb der Schweiz dazu führen kann, dass eine Kennzeichnungspflicht kommt, heisst BAKOM. Das Bundesamt für Kommunikation erarbeitet bereits Leitlinien, wie KI im Schweizer Recht – etwa im Urheber- und Lauterkeitsrecht – transparent und fair geregelt wird.

Doch drehen wir den Spiess gedanklich einmal um: Müsste es angesichts der Welle an synthetischem Content nicht vielmehr eine «Menschen-Kennzeichnungspflicht» geben?

Die neuen Richtlinien bieten aus unserer Sicht gerade die beste Gelegenheit für ein strategisches Umdenken: weg vom generischen Output auf Knopfdruck, zurück zu hochqualitativem, eigenständigem Handwerk. Denn das leicht Unperfekte und Empathische sowie der Mut, mit Erwartungen zu brechen, lassen sich auch 2026 nicht einfach automatisiert erzeugen.

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